top of page

Vereinstatute

Dartgarten Weinfelden

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Dartgarten Weinfelden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Weinfelden, Schweiz.

Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt:

  • die Förderung des Dartsports (Steel-Dart und E-Dart)

  • die Teilnahme am Liga-Betrieb

  • die Organisation und Durchführung von Dartturnieren

  • die Pflege der Kameradschaft und des Fairplays

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 3 Mitgliedschaft

3.1 Aufnahme
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereins.

3.2 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Art. 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung

  • der Vorstand

Art. 5 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und besteht aus allen Mitgliedern.

Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes

  • Genehmigung der Finanzen

  • Beschluss über wichtige Vereinsangelegenheiten

Beschlüsse erfolgen einstimmig oder mit einfacher Mehrheit. Bei zwei Mitgliedern wird Einstimmigkeit angestrebt.

Art. 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsident und Kassier.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und organisiert:

  • Liga-Betrieb

  • Turniere

  • Trainings

Art. 7 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge

  • Gönnerbeiträge

  • Sponsoring

  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen (wie Turniere z.Bsp.)

  • Subventionen

  • Erträge aus Leistungsvereinbarungen

  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 8 Entschädigungen
Der Vorstand, einschliesslich des Präsidenten, sowie Helferinnen und Helfer bei Vereinsanlässen (z. B. Turnieren) können für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung erhalten.

Diese Entschädigungen gelten als Lohn bzw. Personalaufwand.

bottom of page