Vereinstatute
Dartgarten Weinfelden
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Dartgarten Weinfelden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Weinfelden, Schweiz.
Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt:
-
die Förderung des Dartsports (Steel-Dart und E-Dart)
-
die Teilnahme am Liga-Betrieb
-
die Organisation und Durchführung von Dartturnieren
-
die Pflege der Kameradschaft und des Fairplays
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 3 Mitgliedschaft
3.1 Aufnahme
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereins.
3.2 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Art. 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:
-
die Generalversammlung
-
der Vorstand
Art. 5 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und besteht aus allen Mitgliedern.
Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
Aufgaben:
-
Wahl des Vorstandes
-
Genehmigung der Finanzen
-
Beschluss über wichtige Vereinsangelegenheiten
Beschlüsse erfolgen einstimmig oder mit einfacher Mehrheit. Bei zwei Mitgliedern wird Einstimmigkeit angestrebt.
Art. 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsident und Kassier.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und organisiert:
-
Liga-Betrieb
-
Turniere
-
Trainings
Art. 7 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
-
Mitgliederbeiträge
-
Gönnerbeiträge
-
Sponsoring
-
Erträge aus eigenen Veranstaltungen (wie Turniere z.Bsp.)
-
Subventionen
-
Erträge aus Leistungsvereinbarungen
-
Spenden und Zuwendungen aller Art
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 8 Entschädigungen
Der Vorstand, einschliesslich des Präsidenten, sowie Helferinnen und Helfer bei Vereinsanlässen (z. B. Turnieren) können für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung erhalten.
Diese Entschädigungen gelten als Lohn bzw. Personalaufwand.
